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Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ ist gestartet

Lange hatte die Waldbesitzenden-Seite auf eine Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes gewartet. Nun wurde die Richtlinie für das neue Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ veröffentlicht.

 

Was lange währt, wird endlich gut? Die neue Förderung erntet viel Lob, aber auch Kritik. So mehren sich Befürchtungen, dass der 900 Mio.-Euro-Topf, der portionsweise bis zum Jahr 2026 zur Verfügung steht (200 Mio. € in diesem Jahr), schnell geleert sein könnte. Zumindest reicht diese Summe nur für einen Bruchteil der bewirtschafteten Privatwaldfläche in Deutschland aus, vorausgesetzt für sie würde komplett beantragt. Bewilligt wird jedoch nach dem Windhundverfahren.

Anträge können ausschließlich online bei der FNR (Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe) über die Website www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden.

Gefördert werden bewirtschaftete Waldflächen, die nach den gängigen Systemen PEFC oder FSC zertifiziert sind und zusätzlich eine Reihe darüberhinausgehender Kriterien erfüllen.      Die Waldflächen unserer Mitglieder sind komplett PEFC zertifiziert.

Die Bewirtschaftung der Waldfläche müssen Antragstellende mit einem aktuellen Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG-Bescheid) belegen. Die Zertifizierer werden künftig die Einhaltung der Kriterien regelmäßig überprüfen.

Für die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände lobt Präsident Prof. Andreas Bitter das Programm, hält aber die umfangreichen Förderkriterien für überfordernd und bemängelt die gestaffelte Absenkung der Zuwendungen für große Forstbetriebe.

Bis zu 100 Euro pro Hektar können Bewirtschaftende jährlich erhalten. Ob der Höchstbetrag gewährt werden kann, ist jedoch unter anderem von der Waldbesitzgröße abhängig.

Ab 500 ha verringert sich der Zuwendungsbetrag in Stufen. Außerdem gibt es Abzüge, wenn Maßnahmen auf der Forstfläche bereits durch andere öffentliche Förderprogramme der Länder gefördert wurden. Ab 100 ha Flächengröße wird zudem ein 5 %iger Nutzungsverzicht verlangt, darunter ist dies freiwillig.

Anträge, die in diesem Jahr gestellt werden, fallen noch unter die De-minimis-Regelung. Das bedeutet, dass die Summe aller „De-minimis“-Beihilfen für jedes Unternehmen, bezogen auf drei Steuerjahre, auf 200.000 Euro begrenzt ist. Ab dem kommenden Jahr möchte das Bundesministerium den Wegfall der De-minimis-Auflage durch eine beihilferechtliche Freistellung erwirken. Achtung: Im ersten Jahr wird die Zuwendung abhängig vom Bewilligungszeitpunkt anteilig gewährt.

Infos: Die zwölf Förderkriterien, sowie ausführliche Erläuterungen finden Sie unter: https://www.klimaanpassung-wald.de/faq. Relevante und hilfreiche Dokumente finden Sie auch unter https://www.klimaanpassung-wald.de/service/dokumente.

Wir haben als Anlage eine Entscheidungshilfe beigefügt, der Sie die wichtigsten Kriterien entnehmen können.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die FNR (Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e.V.) oder an den Waldbesitzerverband Niedersachen e.V. Kontaktdaten finden Sie im Internet.

 

Download Dokument "Entscheidungshilfe" (PDF)