WALDEIGENTÜMER WERDEN MIT 500 MILLIONEN EURO UNTERSTÜTZT
DIE NACHHALTIGKEITSPRÄMIE WALD KANN JETZT BEANTRAGT WERDEN
Das Bundeswaldministerium hat mit der Großen Koalition erstmals eine Nachhaltigkeitsprämie aus dem Corona-Konjunkturpaket für Wald und Holz entwickelt: 500 Millionen Euro, um die Waldeigentümer direkt zu unterstützen. Diese Hilfen können ab sofort abgerufen werden. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist u.a. eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldfläche nach den Programmen PEFC oder FSC.
Die Bestätigung nach PEFC können unsere Mitglieder unter der E-Mail Adresse; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anfordern.
Eckdaten zur Prämie:
- Die Nachhaltigkeitsprämie (nicht rückzahlbarer Zuschuss) beträgt 100 Euro pro Hektar und richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer, die mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen. (Pacht ist zugelassen)
- Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen. (Windhundverfahren)
- Die Antragstellung erfolgt in einem Online-Formular auf der Webseite www.bundeswaldpraemie.de.
- Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt.
- Die Nachhaltigkeitsprämie ist De-minimis bewährt
- Zertifizierung Voraussetzung für den Erhalt der Prämie
- Beitragsbescheid der SVLFG/Berufsgenossenschaft wegen Flächenbestätigung/Flächenabgleich und kann unter: https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/waldpraemie angefordert werden.
Der Online-Antrag, Informationen zum Antragsverfahren sowie zur Nachhaltigkeitsprämie Wald sind auf der Internetseite www.bundeswaldpraemie.de abrufbar.