Telefon: +49 5462 1499

bildcoronakonjunktur

WALDEIGENTÜMER WERDEN MIT 500 MILLIONEN EURO UNTERSTÜTZT

DIE NACHHALTIGKEITSPRÄMIE WALD KANN JETZT BEANTRAGT WERDEN

Das Bundeswaldministerium hat mit der Großen Koalition erstmals eine Nachhaltigkeitsprämie aus dem Corona-Konjunkturpaket für Wald und Holz entwickelt: 500 Millionen Euro, um die Waldeigentümer direkt zu unterstützen. Diese Hilfen können ab sofort abgerufen werden. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist u.a. eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldfläche nach den Programmen PEFC oder FSC.

Die Bestätigung nach PEFC können unsere Mitglieder unter der E-Mail Adresse; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anfordern.

Eckdaten zur Prämie:

  • Die Nachhaltigkeitsprämie (nicht rückzahlbarer Zuschuss) beträgt 100 Euro pro Hektar und richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer, die mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen. (Pacht ist zugelassen)
  • Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen. (Windhundverfahren)
  • Die Antragstellung erfolgt in einem Online-Formular auf der Webseite www.bundeswaldpraemie.de.
  • Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt.
  • Die Nachhaltigkeitsprämie ist De-minimis bewährt
  • Zertifizierung Voraussetzung für den Erhalt der Prämie
  • Beitragsbescheid der SVLFG/Berufsgenossenschaft wegen Flächenbestätigung/Flächenabgleich und kann unter: https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/waldpraemie angefordert werden.

Der Online-Antrag, Informationen zum Antragsverfahren sowie zur Nachhaltigkeitsprämie Wald sind auf der Internetseite www.bundeswaldpraemie.de  abrufbar.